derspruch in sich, wenn die Abwendung schwerer, unheilbarer Erbkrankheiten eine Indikation für medizinisch unterstützte Fortpflanzungsverfahren ist, die genetische Untersuchung des Embryos, d. h. die medizinische Anwendungsmethode, jedoch verboten ist.» 24 Diese beiden Aussagen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der PID wurden in der entsprechenden Debatte nicht weiter diskutiert. Demzufolge lässt sich den parlamentarischen Verhandlungen keine eindeutige Aussage zur Verfassungskonformität der PID entnehmen.