Nachdem der Antrag im Ständerat knapp angenommen wurde, kam es auch im Nationalrat zu einer Diskussion über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Dabei argumentierte eine Befürworterin des Verbots mit der Verfassung: «Die Präimplantationsdiagnostik ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr fragwürdig. In Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe c der geltenden Bundesverfassung steht wörtlich: 'Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.