Verfassungsrechtliche Argumente spielten dagegen keine Rolle. 22. In den parlamentarischen Verhandlungen zum Fortpflanzungsmedizingesetz stand im Ständerat der Antrag zur Diskussion, entgegen dem Bundesrat die Präimplantationsdiagnostik in beschränktem Rahmen zuzulassen. Der zuständige Bundesrat Koller berief sich gegen diesen Antrag mit keinem Wort auf die Verfassung 22. Nachdem der Antrag im Ständerat knapp angenommen wurde, kam es auch im Nationalrat zu einer Diskussion über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik.