Eine Diagnostik in der Präimplantationsphase führt zu einem Automatismus zwischen einem mutmasslichen genetischen Schaden und der Verwerfung des ungeborenen Lebens, der in der Pränataldiagnostik keine Parallele hat.» 21 Die Botschaft zum Fortpflanzungsmedizingesetz begründete somit das Verbot der PID ausschliesslich mit rechtspolitischen Argumenten. Verfassungsrechtliche Argumente spielten dagegen keine Rolle.