b) Gutachten des Bundesamtes für Justiz von 1995 20. Wie bereits angesprochen setzte sich das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten von 1995 mit der Frage auseinander, ob die PID mit Art. 119 BV vereinbar sei. Die verfassungsrechtliche Prüfung erfolgte primär unter dem Blickwinkel von Art. 119 Abs. 2 Bst. a BV. Das Bundesamt für Justiz kam dabei zu folgendem Ergebnis: «Entstehungsgeschichte und inhaltliche Auslegung von Art. 24novies Abs. 2 Bst.