Die Frage, ob der Verfassungsgeber die PID verbieten soll, stand in den Räten gar nicht zur Diskussion, weshalb von einem diesbezüglichen Konsens keine Rede sein kann. Demzufolge verbietet sich ein Analogieschluss vom explizit genannten Verbot, mehr Embryonen herzustellen, als der Frau sofort eingepflanzt werden können, zu einem Verbot der PID, das weder in den Räten debattiert wurde, noch im Verfassungstext Niederschlag fand.