In den parlamentarischen Verhandlungen hielt der damalige Bundesrat Koller fest: «Im übrigen habe ich Bedenken, ob mit dem Antrag Hänsenberger noch die gewünschte Offenheit des Verfassungstextes gewährleistet ist. Durch die Einführung des Wörtchens 'nur' würden Sie in dieser Litera d erstmals eine abschliessende, limitative Aufzählung der möglichen Anwendungsfälle der künstlichen Fortpflanzung in den Verfassungstext aufnehmen. Das wäre eine methodische Neuerung, die bisher abgelehnt wurde.