Auf der anderen Seite greifen die beiden Massnahmen in unterschiedlicher Weise in Rechtsgüter und Interessen von fortpflanzungswilligen Paaren ein. Die Beschränkung der Herstellung von Embryonen in vitro erschwert das Verfahren der IVF und schränkt damit den grundrechtlich geschützten Kinderwunsch ein, drängt diesen aber nicht gänzlich zurück. Dagegen führt ein Verbot der PID dazu, dass Paare, bei denen ein hohes Risiko besteht, eine schwere genetische Erkrankung auf ihre Nachkommenschaft zu übertragen, ihren Wunsch nach eigenen – gesunden – Kindern praktisch nicht erfüllen können 15.