Auf der einen Seite leisten die beiden Massnahmen einen unterschiedlich Beitrag zur Vermeidung ü- berzähliger Embryonen. Während die Beschränkung der Herstellung von Embryonen die Entstehung überzähliger Embryonen mit hoher Wirksamkeit zu verhindern vermag, hätte ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik diesbezüglich nur noch einen relativen geringen zusätzlichen Effekt. Auf der anderen Seite greifen die beiden Massnahmen in unterschiedlicher Weise in Rechtsgüter und Interessen von fortpflanzungswilligen Paaren ein.