12 In diesem Votum werden die Gefahren einer PID als Argument benutzt, um ein Verbot der IVF als solcher zu begründen. Für die Auslegung von Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV, der die IVF gerade unter einschränkenden Bedingungen zulässt, lässt sich daraus nichts gewinnen.