es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.» Diese Bestimmung spricht an keiner Stelle von «genetischer Untersuchung», «genetischer Diagnostik», «Untersuchung des Erbguts» oder dergleichen. Die Methode der PID wird in dieser Bestimmung nicht ausdrücklich angesprochen. Die grammatikalische Auslegung ergibt damit keinen Hinweis zur Frage, ob Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV die PID zulässt.