In den anderen Fällen entspricht jedoch die Herstellung von drei Embryonen angesichts der veränderten Praxis nicht mehr der Verfassung. Aus diesem Grund wird in den nachfolgenden Ausführungen nicht von der «3er-Regel», sondern von «rechtsmässig erzeugten» bzw. «rechtmässig hergestellten» Embryonen die Rede sein. «Rechtmässig» bedeutet dabei «in Übereinstimmung mit dem Grundsatz gemäss Art. 119 Abs. 2 Bst. c Satz 3 BV».