3. Zweck dieses Grundsatzes ist es, die Entstehung von überzähligen Embryonen, die der Frau nicht implantiert werden können, soweit wie möglich zu verhindern 4. 4. Offenbar entspricht es heute weit verbreiteter fortpflanzungsmedizinischer Praxis, als Regel nur zwei Embryonen oder sogar nur einen Embryo zu transferieren, um für Mutter und Kind risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften möglichst zu vermeiden 5. Aus ver-