I. Fragestellung 1. Im Jahr 2005 nahm das Parlament die Motion vom 2. September 2004 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates an. Die Motion beauftragt den Bundesrat, «eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt» 1. Das mit den entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten beauftragten Bundesamt für Gesundheit prüfte hierauf eine Regelung, welche die Präimplantationsdiagnostik zum Zwecke des Nachweises einer schweren genetischen Erkrankung im Rahmen der sog. «3er-Regel» für zulässig erklärt.