9.5. In der Wegleitung 2006 hat das BAKOM die Berechnung der Verbreitungskosten nochmals angepasst: Die Verbreitungskosten pro Einwohner/in werden zusätzlich zum Faktor «IHG-Bevölkerungsanteil» auch mit dem Faktor «Bevölkerungsdichte» gewichtet. Bei dieser Anpassung handelt es sich lediglich um eine Optimierung der Berechnungsmethode nach der Wegleitung 2005. Das von der Beschwerdeführerin kritisierte Prinzip, dass nur die für IHG-Gebiete anfallenden Verbreitungskosten berücksichtigt werden, ist beibehalten worden. Es kann somit keine Rede davon sein, dass sich dieses Prinzip als untauglich erwiesen hätte.