9.4. Der Umstand, dass die Totalrevision des RTVG bereits im Erstrat durchberaten war, als das BAKOM im Jahr 2004 die Wegleitung zum Gebührensplitting überarbeitete, hat keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Wegleitung 2005. Neues Recht entfaltet vor seinem Inkrafttreten keine Wirkung (ULRICH HÄFELIN / GEORG MÜLLER / FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl., Zürich 2006, Rz. 310; PIERRE TSCHANNEN / ULRICH ZIMMERLI, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., Bern 2005, S. 172). Das RTVG 2006 trat erst am 1. April 2007 in Kraft.