Das BAKOM erklärte dazu in seiner Vernehmlassung vom 15. Juni 2005 (S. 5), in den erwähnten 25 Prozent seien früher mehrere Komponenten enthalten gewesen, nämlich der Anteil Programmmitarbeiter mit BR-Eintrag (10%), die Bezahlung der Programmmitarbeiter nach BR-Ansätzen (10%) und der Anteil der Frauen unter den Programmmitarbeitern (5%). Das Fallenlassen der Bemessungskriterien «Bezahlung nach BR-Ansätzen» und «Frauenanteil» entspreche einerseits dem Bedürfnis nach Vereinfachung der Bewertungskriterien.