Dieses Kriterium hat in der Vergangenheit oftmals Anlass zu kontroversen Diskussionen gegeben, so etwa wegen seiner unklaren Definition, des mangelnden Minimalstandards zur Beurteilung der journalistischen Fähigkeiten der Korrespondenten und dem Aufwand zur Kontrolle der gelieferten Angaben. Die 5% der verfügbaren Mittel, welche das BAKOM bislang zur Abgeltung des Lokalkorrespondentennetzes verwendete, fliessen nun in den Teilbetrag ein, der [für die] Mitfinanzierung der Verbreitungskosten bereit steht [...].