Personen in IHG- Gebieten wirkte sich aber zu Ungunsten der Beschwerdeführerin aus, weil ein grosser Teil ihrer Hörer und Hörerinnen in städtischen Agglomerationen wohnt. Dieses Ergebnis ist nicht widersprüchlich; vielmehr widerspiegelt es den Umstand, dass Radio Y. nur teilweise als "Bergradio" qualifiziert und unterstützt werden kann. VPB/JAAC/GAAC 2008 197 Beschwerdeentscheid