6.4. Die Beschwerdeführerin sieht einen Widerspruch darin, dass ihr nach der neuen Berechnungsmethode weniger Verbreitungskosten angerechnet werden, obwohl das BA- KOM mit der geänderten Wegleitung den Verbreitungskosten mehr Gewicht geben wollte. Für die Beiträge an die Verbreitungskosten steht nach der Wegleitung 2005 tatsächlich ein um fünf Prozent höherer Anteil des Gesamtbetrags der Gebührenanteile zur Verfügung. Die Gewichtung der Verbreitungskosten pro Einwohner/in mit der Anzahl Personen in IHG- Gebieten wirkte sich aber zu Ungunsten der Beschwerdeführerin aus, weil ein grosser Teil ihrer Hörer und Hörerinnen in städtischen Agglomerationen wohnt.