6.3. Eine weitere Rüge der Beschwerdeführerin betrifft die sogenannten Regio-plus- Gebiete nach dem Anhang zum Bundesgesetz vom 21. März 1997 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (SR 901.3). Andere Radios, zum Beispiel Radio B., hätten für diese Gebiete Beiträge erhalten, Radio Y. dagegen nicht.