VPB/JAAC/GAAC 2008 195 Beschwerdeentscheid nach Ermessen entscheiden. Das übergeordnete Recht verlangt jedenfalls keine andere als die gewählte Lösung. Insofern ist das Kriterium der IHG-Gebiete auch in der Wegleitung 2005 nicht zu beanstanden. 6. Die Beschwerdeführerin kritisiert insbesondere den Modus, wie nach der Wegleitung 2005 die Verbreitungskosten berücksichtigt werden.