5. Die Beschwerdeführerin rügt, die Wegleitung 2005 verwende zu Unrecht das Kriterium der Bergregionen nach Art. 2 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG; SR 901.1). Der Gesetzgeber habe zu keinem Zeitpunkt gewollt, dass die IHG-Gebiete zur Bewertung der «Bergradios» hinzugezogen werden. Die Beschwerdeführerin zitiert in diesem Zusammenhang Aussagen aus der Botschaft zum RTVG 1991 und der parlamentarischen Debatte zum RTVG 2006 (SR 784.40), in denen von Bergund Randgebieten beziehungsweise von kleinen Lokalradios die Rede ist, nicht aber von IHG-Gebieten.