Die Höhe des für das Rechnungsjahr 2005 zugesicherten Gebührenanteils soll auf mindestens CHF 320'915.-- erhöht werden; b. der Beschwerde ist keine aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen. 4. ... [Kosten] 4. Das UVEK beantragt in seiner Vernehmlassung vom 27. November 2006 die Abweisung der Beschwerde.