3. Gegen den Entscheid des UVEK legte die Radio Y. AG am 17. Oktober 2006 (Postaufgabe: 18. Oktober 2006) beim Bundesrat Beschwerde ein. Sie beantragt: 1. Es sei festzustellen, dass die Verwaltungsbeschwerde fristgerecht im Doppel eingereicht wurde. 2. Es sei festzustellen, dass Radio Y. AG bzw. deren Rechtsvertreter aktiv zur Einsprache legitimiert sind. 3. Es sei die Beschwerde vom 31. Januar 2005 vollumfänglich gutzuheissen, welche nachstehende Begehren zum Inhalt hat: a. Die Höhe des für das Rechnungsjahr 2005 zugesicherten Gebührenanteils soll auf mindestens CHF 320'915.-- erhöht werden;