I. 1. Am 4. November 2004 ersuchte die Radio Y. AG (Beschwerdeführerin) das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) um Zusicherung eines Anteils von 350'000 Franken am Ertrag der Empfangsgebühren für das Jahr 2005. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2004 sicherte ihr das BAKOM einen Gebührenanteil von maximal 209'772 Franken zu.