Regeste: Gebührenanteile an lokale und regionale Radio- und Fernsehveranstalter. − Umfang der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. − Verweis auf die Bergregionen nach dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete als Kriterium für die nicht ausreichende Finanzierung eines Radioprogramms; Gesetzmässigkeit der entsprechenden Bestimmung der Radio- und Fernehverordnung. − Zulässigkeit einer Praxisänderung betreffend die Berechnung der Gebührenanteile.