Das Verbot gilt v.a. der Verwendung des Schweizer Wappens als Fabrik- und Handelsmarken oder in einem gegen die kaufmännische Ehrbarkeit verstossenden Zweck. Das Wappenschutzgesetz verbietet denn auch die die Eintragung des Schweizer Wappens oder mit ihm verwechselbarer Zeichen als Warenzeichen oder die Anbringung auf Waren und Verpackungen in der Schweiz, nicht aber dessen Verwendung als Dienstleistungsmarke.