Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sollen die Behörden im Abstimmungskampf nicht mehr aufwenden, als den anderen Parteien und Interessengruppen möglich ist. Um beurteilen zu können, ob die Höhe der von SANTÉSUISSE für den Abstimmungskampf vorgesehenen Mittel unverhältnismässig ist, müsste dieser Betrag folglich mit den finanziellen Möglichkeiten der Parteien und anderen Interessengruppen verglichen werden. Die Frage, welcher Mitteleinsatz durch SANTÉSUISSE für den Abstimmungskampf nach der VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 374 Avis/Gutachten