eine verdeckte Finanzierung einer Organisation, die am Abstimmungskampf teilnimmt und die Interessen der Krankenversicherer (hinsichtlich der sozialen Krankenversicherung) wahrnimmt, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als unzulässig betrachtet werden. Ein solches Vorgehen widerspricht der Abstimmungsfreiheit, da die Stimmberechtigten nicht erkennen können, wer für die Information verantwortlich ist. Eine verdeckte Finanzierung des Forums Gesundheit durch die Krankenversicherer wäre somit verfassungswidrig. Art. 13 Abs. 2 Bst. a KVG verpflichtet die Krankenversicherer ausdrücklich, die Mittel der sozialen Krankenversicherung