Stimmberechtigten im Vorfeld von Abstimmungen verletzt werden. Das Bundesgericht betrachtet deshalb behördliche Informationen im Abstimmungskampf grundsätzlich als eine Gefahr für den freien Entscheidfin- dungsprozess69. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Behörden objektiv und sachlich über eine Abstimmungsvorlage informieren. Den Stimmberechtigten muss durch diese ausgewogene und sachliche Information, der Darstellung der Vor- und Nachteile einer Vorlage eine eigenständige Beurteilung ermöglicht werden. Wird diese Pflicht zur objektiven und sachlichen Infor-