Regeste: 1. Die Krankenversicherer dürfen administrative Aufgaben, die ihnen das Gesetz übertragen hat, nicht ohne formell-gesetzliche Grundlage subdelegieren. Das Erfordernis einer formellgesetzlichen Grundlage gilt jedoch nicht für administrative Hilfstätigkeiten; diese dürfen selbst ohne materiell-gesetzliche Grundlage an Dritte delegiert werden. Die Abgrenzung zwischen administrativen Aufgaben einerseits und administrativen Hilfstätigkeiten andererseits muss auf der Grundlage von 3 Kriterien erfolgen: Verhältnis zwischen der durch das Gesetz übertragenen Aufgabe und der Tätigkeit, die delegiert werden soll; Aussenwirkungen dieser Tätigkeit;