Die Effizienz einer solchen Kooperation wird entscheidend dadurch bestimmt, dass einheitliche Kriterien, Voraussetzungen und Standards für die Durchführung eines Zeugenschutzverfahrens vorhanden sind. Dies bedeutet, dass der Koordinationsbedarf bei diesen Konstellationen unbestreitbar hoch ist und dass ein ausgebauter Zeugenschutz nach einer legislatorischen Koordination ruft, die am ehesten durch eine bundesweit verbindliche Regelung des Zeugenschutzes gewährleistet werden kann.