Dies gilt umso mehr für Fälle, die grenzüberschreitender Natur sind und die eine internationale Zusammenarbeit bedingen. Zur Zielerreichung wäre mit anderen Worten ein koordiniertes, strukturiertes und auch die internationalen Aspekte berücksichtigendes Vorgehen aller beteiligter Stellen nötig. Die Effizienz einer solchen Kooperation wird entscheidend dadurch bestimmt, dass einheitliche Kriterien, Voraussetzungen und Standards für die Durchführung eines Zeugenschutzverfahrens vorhanden sind.