Sofern es darum geht, auch Fälle stärkerer oder extremer Gefährdung wirkungsvoll zu erfassen und für solche Personen spezifische Massnahmen zu ergreifen, ist die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden von Bund und Kantonen, aber auch verschiedener anderer Institutionen und Ämter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (Register führende Ämter, Ausweis ausstellende Behörden, kantonale Fremdenpolizei, Bundesamt für Migration, Sozialämter, Sozialversicherungsbehörden) unentbehrlich. Dies gilt umso mehr für Fälle, die grenzüberschreitender Natur sind und die eine internationale Zusammenarbeit bedingen.