Nur wegen des Strafverfahrens ergibt sich die Notwendigkeit für Schutzmassnahmen zu Gunsten eines Zeugen. Zum anderen ist der ausserprozessuale Zeugenschutz ein Mittel zur Wahrheitsfindung insbesondere dort, wo die Strafverfolgungsbehörden mangels anderer Beweismittel in verstärktem Mass auf die Aussagen von Zeugen angewiesen sind. Er hilft mit, günstige Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafprozesses zu schaffen.