23 Zur Erfüllung von Polizeiaufgaben haben verschiedene Kantone Konkordate abgeschlossen, z.B. Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz und Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 345 Gutachten Übrigen lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen über die wesentlichen Aspekte des ausserprozessualen Zeugenschutzes (Art und Umfang der Vorkehren, Finanzierung, Koordination etc.) machen, weil der Sachbereich als Ganzes nicht normiert ist. Wo die Regeln fehlen, verbieten sich auch verbindliche Handlungsanweisungen.