11 BV; SR 101 12 SR 0.101 13 Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 II 1188. Die Expertenkommission für die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes hatte in ihrem Bericht festgehalten, dass sich Zeugenschutzprogramme aus heutiger Sicht in der Schweiz nicht rechtfertigen würden. Die Einführung eines ausgebauten Zeugenschutzes könne daher nur als ultima ratio bei Vorliegen eines eigentlichen Notstandes in Betracht kommen („Aus 29 mach 1“, Konzept einer eidgenössischen Strafprozessordnung, Bericht der Expertenkommission, EJPD, Juni 2001).