Am Rande zu erwähnen ist schliesslich der im Bereich des Staatsschutzes neu vorgesehene Informantenschutz16. Diese Massnahmen gehören zwar nicht zum eigentlichen (ausser-)prozessualen Zeugenschutz, der per definitionem an ein Strafverfahren geknüpft ist. Der Fokus des präventiven Staatsschutzes liegt nicht auf der Aufklärung von Straftaten, sondern auf dem Erhalt von Informationen zur Erkennung und Verhinderung von Gefährdungslagen. Die Zielrichtung ist dennoch die Gleiche: Es geht darum, das Mitwirken von Personen, ihre Aussagebereitschaft zu fördern, in-