Im Bereich des bürgerlichen Strafrechts existieren heute weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene Rechtsnormen, welche spezifisch und umfassend die Voraussetzungen und die Durchführung ausserprozessualer Schutzmassnahmen regeln5. Auf Bundesebene beschränkt sich die Regelung dieses Sachgebiets auf einige wenige, in verschiedenen Erlassen platzierte Bestimmungen.