Weiter sind sogenannte professionelle Zeugen wie Polizisten und verdeckte Ermittler, die in Ausübung ihrer Tätigkeit verfahrensrelevante Wahrnehmungen gemacht haben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Racheakten zu werden4. Dasselbe gilt für andere berufsmässig in Strafverfahren involvierte Personen, die durch ihre Mitwirkung Einfluss auf den Gang des Verfahrens ausüben können (Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, Sachverständige, Übersetzer). Schliesslich sind aus nahe liegenden Gründen Drohungen, die sich gegen die Angehörigen von Zeugen richten, besonders wirkungsvoll.