Mit dem Begriff «Zeugenschutz» wird in erster Linie der Schutz von Zeugen im strafprozessualen Sinn assoziiert. Im Bereich des Zeugenschutzes, und insbesondere in demjenigen des aussergerichtlichen Zeugenschutzes, muss der Zeugenbegriff indessen ausgedehnt werden. Nicht nur der Zeuge nach strafprozessualer Diktion kann gefährdet sein; ins Visier von Repressionsmassnahmen geraten unter Umständen auch andere Personen, die Wahrnehmungen zum Sachverhalt machen können (Tatbeteiligte, Auskunftspersonen, Opfer).