Zeugenschutzmassnahmen lassen sich in prozessuale und ausserprozessuale Massnahmen unterteilen. Beim prozessualen Zeugenschutz handelt es sich um Massnahmen, welche die Mitwirkung des Zeugen im Verfahren durch besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen regeln. Dazu zählen Zeugnisverweigerungsrechte ebenso wie die Ausschliessung der Öffentlichkeit vom Verfahren, die optische und akustische Abschirmung der gefährdeten Zeugen in Einvernahmen und Verhandlungen sowie andere Massnahmen zur teilweisen oder vollständigen Geheimhaltung der Identität der Zeugen.