Diese Situation hat zwar immer schon bestanden, sie hat sich aber – namentlich in den Bereichen des organisierten Verbrechens und der Schwerstkriminalität – in den letzten Jahren aktualisiert2. Die Diskussion neu entfacht haben jedoch auch die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Fälle von Jugendkriminalität, wo minderjährige Opfer von sexueller Gewalt mit Drohungen seitens der Täterschaft von der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden abgehalten werden sollten.