aus Praktikabilitätserwägungen auf Bundesebene zu schaffen. Die Frage, ob für eine solche Rechtsetzungskompetenz des Bundes eine genügende Verfassungsgrundlage besteht, wurde bei den bisherigen Abklärungen ausgeklammert. Im vorliegenden Kurzgutachten gilt es somit, das nach geltendem Recht vorhandene Instrumentarium zum ausserprozessualen Schutz von Zeugen, die wegen eines Strafverfahrens gefährdet sind, auszuloten. Zudem werden die gesetzgeberischen Befugnisse von Bund und Kantonen im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes aufgezeigt. 2. Einleitung