2. In wie weit sind Bund und Kantone im Bereich eines gesamtschweizerischen Schutzinteresses zur Regelung der erwähnten Aspekte und Ausgestaltungsvarianten des ausserprozessualen Personenschutzes befugt? VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 338 Gutachten 1. Ausgangslage