Die Direktion ist der LMK unterstellt. Dementsprechend ist es Sache der LMK, die Delegation von bestimmten ihrer Aufgaben an die Direktion vorzunehmen und in diesem Sinn die Aufgabenteilung zu regeln. Die LMK ist gegenüber der Direktion weisungsbefugt und kann Geschäfte an sich ziehen sowie Entscheide der Direktion nachträglich aufheben oder ändern. Frage 1e 107 Die Verwaltung der Ressourcen fällt grundsätzlich in die Kompetenz der LMK. Mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen Einschränkungen gelten aber die allgemeinen Vorschriften des Bundespersonalrechts und des Finanzhaushaltrechts.