Der Bundesrat ist auch zuständig für die Bewilligung von Krediten zur Anschaffung von Sammlungsgegenständen ab bestimmten Beträgen im Einzelfall. Der Bundesrat kann Aufgaben und Befugnisse, welche ihm im Rahmen seiner Oberaufsichtskompetenz zustehen, an das Bundesamt für Kultur delegieren. Frage 1d 106 Der Umfang der Kompetenzen der Direktion des Landesmuseums ist im Landesmuseumsgesetz nicht geregelt. Auch die geltende Verordnung über die Landesmuseumskommission enthält darüber keine Bestimmung. Grundsätzlich ist es Sache der LMK, die Verwaltung des Landesmuseums zu besorgen. Die Direktion ist der LMK unterstellt.