Auch im Bereich der Verwaltung der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der weiteren Sachmittel ist dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass für die Verwaltung die LMK zuständig ist. Der Bundesrat bzw. die Bundeszentralverwaltung hat aber insofern erhebliche Einflussmöglichkeiten, als er die Kompetenz hat, das Kaderpersonal (auf Vorschlag der LMK) anzustellen und das jährliche Arbeitsprogramm, das Budget und die Rechnung zu genehmigen. Der Bundesrat ist auch zuständig für die Bewilligung von Krediten zur Anschaffung von Sammlungsgegenständen ab bestimmten Beträgen im Einzelfall.