B. Beantwortung der Gutachterfragen Frage 1a 103 Nach der gesetzlichen Ordnung des auch heute noch geltenden Bundesgesetzes über die Errichtung eines Schweizerischen Landesmuseums ist das Schweizerische Landesmuseum als unselbständige Anstalt mit einem erheblichen Autonomiebereich zu qualifizieren. Frage 1b 104 Nach der Terminologie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung ist das SLM der dezentralen Bundesverwaltung zuzurechnen, und zwar als Verwaltungseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit.